Die Erfindung beschreibt eine Kontaktvorrichtung (1) zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zwischen zwei Komponenten (10, 20). Die erfindungsgemäße Kontaktvorrichtung umfasst einen ersten Steckverbinder (100) mit einem ersten Gehäuseteil (101), in dem ein erstes Kontaktelement (110) angeordnet ist, das eine erste Grundfläche (111) und eine erste Keilfläche (112) aufweist, wobei zwischen der ersten Grundfläche (111) und dem ersten Gehäuseteil (101) ein erstes Kraft erzeugendes Mittel (120) vorgesehen ist, welches das erste Kontaktelement (110) von dem ersten Gehäuseteil (101, 210) wegdrückt. Außerdem umfasst die erfindungsgemä (200) mit einem zweiten Gehäuseteil (201), in dem ein zweites Kontaktelement (210) angeordnet ist, das eine zweite Grundfläche (211) und eine zweite Keilfläche (212) aufweist, wobei zwischen der zweiten Grundfläche (211) und dem zweiten Gehäuseteil (201) ein zweites Kraft erzeugendes Mittel (220) vorgesehen ist, welches das zweite Kontaktelement (210) von dem zweiten Gehäuseteil (101, 201) wegdrückt. Zur Herstellung einer elektrischen Verbindung des ersten und des zweiten Steckverbinders (100, 200) sind das erste und das zweite Gehäuseteil (101, 201) derart mechanisch lösbar miteinander verbindbar, dass die erste Grundfläche (111) des ersten Steckverbinders (100) und die zweite Grundfläche (211) des zweiten Steckverbinders (200) im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind, ...
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Die Erfindung beschreibt eine Kontaktvorrichtung (1) zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zwischen zwei Komponenten (10, 20). Die erfindungsgemäße Kontaktvorrichtung umfasst einen ersten Steckverbinder (100) mit einem ersten Gehäuseteil (101), in dem ein erstes Kontaktelement (110) angeordnet ist, das eine erste Grundfläche (111) und eine erste Keilfläche (112) aufweist, wobei zwischen der ersten Grundfläche (111) und dem ersten Gehäuseteil (101) ein erstes Kraft erzeugendes Mi...
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