Assistenzsysteme sollen zweifellos einen Beitrag fuer die Sicherheit des Autofahrens liefern. Zugleich dienen sie aber auch einer komfortablen Nutzung des Fahrzeugs. Speziell der Bedienkomfort ist durch leichte Verstaendlichkeit, Selbsterklaerbarkeit, Fehlerrobustheit und aehnliches charakterisiert. Durch ihn wird ein nicht unwesentlicher Beitrag zur sicheren und zweckdienlichen Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug geleistet, also auch ein Beitrag fuer die zuverlaessige Funktion des Systems und damit fuer die Sicherheit. Von herausragender Bedeutung insbesondere im Hinblick auf das subjektive und das oeffentliche Vertrauen in neue Assistenzsysteme ist deshalb das subjektive Erleben von Assistenzsystemen. Werden sie eher als ein Komfortgewinn, wie es der Hersteller primaer aus produkthaftungstechnischen Gruenden gerne moechte, oder als eine Entlastung im Hinblick auf das eigene notwendige sichernde Verhalten erlebt? Besteht dann gerade in der zuletzt genannten Tendenz eine neue Gefahr? Nicht unerwaehnt darf in diesem Zusammenhang die juristische Problematik bleiben. Fuer Vorgaenge, auf die der Fahrer tatsaechlich oder vermeintlich keinen Einfluss hat, die also fuer ihn quasi selbsttaetig ablaufen, kann er nicht oder nur eingeschraenkt zur Verantwortung gezogen werden. Die Haftung fuer den nicht kompensierten Schaden wird dann dem Hersteller des betreffenden Systems zugeschrieben. Durch an den Eigenschaften und Faehigkeiten des Menschen orientierte Bedienung von neuartigen Assistenzsystemen kann somit unerwuenschten juristischen Folgen weitgehend vorgebeugt werden. (A) ABSTRACT IN ENGLISH: Without a doubt assistance systems should contribute to the safety of car driving. They support simultaneously a comfortable use of the car. Especially the operation comfort is characterised by clarity, self explaining, robustness against errors, and so on. Operation comfort doesn't give an inessential contribution to a reliable and appropriate interaction between driver and vehicle that means also a contribution to a reliable function of the total system and thereby to safety. Therefore the subjective experience of assistance systems is of excellent importance with view on the subjective and public confidence in new assistance systems. Are they seen rather as a win of comfort, as it is preferred by the producer by reasons of production related liability, or as an easing of the driver's behaviour providing safety? Does this last called tendency contain a new kind of danger? In this connection juristic problems may not be unmentioned. The driver may not or not completely be called to account for procedures on which he has no influence or thinks to have no influence. In this case the account for the not compensated damage is contributed to the producer of the system. Therefore, by considering human characteristics and abilities of the driver during the development of assistance systems unwanted juristic consequences should be prevented. (A) Plenarvortrag zur Tagung dqDer Fahrer im 21. Jahrhundert. Anforderungen, Anwendungen, Aspekte fuer Mensch-Maschine-Systemedq der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Braunschweig, 2. und 3. Juni 2003.
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Assistenzsysteme sollen zweifellos einen Beitrag fuer die Sicherheit des Autofahrens liefern. Zugleich dienen sie aber auch einer komfortablen Nutzung des Fahrzeugs. Speziell der Bedienkomfort ist durch leichte Verstaendlichkeit, Selbsterklaerbarkeit, Fehlerrobustheit und aehnliches charakterisiert. Durch ihn wird ein nicht unwesentlicher Beitrag zur sicheren und zweckdienlichen Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug geleistet, also auch ein Beitrag fuer die zuverlaessige Funktion des Systems...
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