Die Scheibenbeanspruchung von Tübbingfertigteilen (Tüb-
bings) infolge der Durchleitung konzentrierter Pressenkräfte
aus der Tunnelvortriebsmaschine (TVM) ist ein in der Literatur
bisher kaum behandeltes Thema. Das liegt vor allem daran,
dass es sich dabei um eine im Bauzustand und meist nur kurz-
zeitig, an einzelnen lokalen Stellen wirkende Beanspruchung
handelt, die häufig durch die in Deutschland übliche bzw. durch
die Regelwerke vorgegebene Mindestbewehrung (weitgehend)
abgedeckt ist. Dabei wird oft verkannt, dass die Scheibenbean-
spruchung neben der unmittelbaren Lasteinleitung (Nachweis
Teilflächenpressungen) den für die Tübbingbemessung maßge-
benden Lastfall darstellt und nach den Erfahrungen der Verfas-
ser die häufigste Schadensursache an Tübbings darstellt. Inso-
fern sollten die entsprechenden Nachweise sorgfältig geführt
werden, insbesondere dann, wenn aus Gründen der Wirt-
schaftlichkeit die Mindestbewehrung abgemindert werden soll,
oder wenn andere Bewehrungsformen (z. B. Stahlfasern) zum
Einsatz kommen. Im vorliegenden Beitrag werden Tafelwerke
als übersichtliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die ohne
EDV-Berechnungen sowohl eine schnelle Optimierung der Tüb-
bingteilung und der Pressenanordnung ermöglichen, als auch
als Grundlage für die Bemessung herangezogen werden kön-
nen. Zudem werden zur komplexen Modellbildung der rechne-
rischen Berücksichtigung von unvermeidlichen Toleranzen ent-
sprechende Hinweise gegeben. Es wird dann auf unterschiedli-
che Bemessungsformate, insbesondere zur Begrenzung der
Rissbreiten, näher eingegangen und vor dem Spannungsfeld
der divergierenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Ro-
bustheit und dem Erkennen der relevanten Einflüsse diskutiert.
Abschließend werden Vorschläge für eine ingenieurmäßige
Nachweisstrategie gegeben.
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Die Scheibenbeanspruchung von Tübbingfertigteilen (Tüb-
bings) infolge der Durchleitung konzentrierter Pressenkräfte
aus der Tunnelvortriebsmaschine (TVM) ist ein in der Literatur
bisher kaum behandeltes Thema. Das liegt vor allem daran,
dass es sich dabei um eine im Bauzustand und meist nur kurz-
zeitig, an einzelnen lokalen Stellen wirkende Beanspruchung
handelt, die häufig durch die in Deutschland übliche bzw. durch
die Regelwerke vorgegebene Mindestbewehrung (weitgehend)
abgedec...
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