Elektronische Patientenakte (ePA): Freiwilligkeitsprinzip der ePA-Nutzung steht Betroffenheit des Beschwerdeführers in Form der Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entgegen, Anm. zu BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 04.01.2021 - 1 BvR 619/20