Seit der konsequenten und bundesweiten Anwendung von AKR-Performance-Prüfungen, auch für E I-S- und E I-Gesteinskörnungen, für den Einsatz in Fahrbahndeckenbeton, sind auf neu gebauten Streckenabschnitten (seit 2005) keine AKR-Schäden aufgetreten. Die damit einhergehende Vorgehensweise nach den Verfahren 1, 2 oder 3 des ARS 04/13 offenbaren demzufolge, dass künftige AKR-Schäden auf Betonfahrbahnen zuverlässig vermieden werden können. Eine AKR-Betonperformance-Prüfung nach dem Verfahren 1, stellt für grobe und feine Gesteinskörnungen aus dem süddeutschen Raum insofern einen speziellen Umstand dar, da aufgrund fehlender AKR-Schäden in der Fahrbahndecke, in der Vergangenheit auch keine AKR-Prüfverfahren - weder nach Alkali-Richtlinie, noch nach dem ARS 04/13 – für diese Materialien angewendet wurden und daher auch nur wenig Erfahrung zum Verhalten dieser Materialien in den einschlägigen Prüfverfahren existiert. Eine zuverlässige AKR-Vermeidung auf Betonfahrbahnen, basierend auf praxisgerechten Prüfergebnissen aus den AKR-Performance-Prüfverfahren ist gleichwohl erforderlich.
Im Hinblick auf eine AKR-Betonperformance-Prüfung nach dem Verfahren 1 ist zu berücksichtigen, dass sich E I-Sande aus Süddeutschland in ihrer petrographischen Zusammensetzung von E I-Sanden aus Mittel- und Norddeutschland unterscheiden. Neben alpinem Karbonatgestein, führen Sande aus Süddeutschland typischerweise alpinen Radiolarit – ein Gestein, dass nach internationaler Klassifikation (RILEM AAR 1) als potentiell alkalireaktiv einzustufen ist.
Vor diesem Hintergrund werden in der Präsentation Forschungsergebnisse zum Verhalten von Gesteinskörnungen aus süddeutschen Granitvorkommen in Waschbetonrezepturen unter pessimalen Bedingungen (WS-Grundprüfungs-Rezeptur) mit dem WS-Prüfsand und einem typischen Sand aus Süddeutschland vorgestellt, wobei bei letzterem ein Augenmerk darauf liegt, ob die potentiell alkalireaktiven Komponenten eine AKR verursachen und somit einen maßgeblichen Dehnungsbeitrag der Probekörper im Betonversuch bewirken können.
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Seit der konsequenten und bundesweiten Anwendung von AKR-Performance-Prüfungen, auch für E I-S- und E I-Gesteinskörnungen, für den Einsatz in Fahrbahndeckenbeton, sind auf neu gebauten Streckenabschnitten (seit 2005) keine AKR-Schäden aufgetreten. Die damit einhergehende Vorgehensweise nach den Verfahren 1, 2 oder 3 des ARS 04/13 offenbaren demzufolge, dass künftige AKR-Schäden auf Betonfahrbahnen zuverlässig vermieden werden können. Eine AKR-Betonperformance-Prüfung nach dem Verfahren 1, stellt...
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