Wildschaden in Kurzumtriebsplantagen: Unter besonderer Berücksichtigung einer Entscheidung des Landgerichts Landshut
Dokumenttyp:
Zeitschriftenaufsatz
Autor(en):
Leonhardt, Paul; Moog, Martin
Nicht-TUM Koautoren:
ja
Kooperation:
-
Abstract:
Die Verfasser gehen auf das Urteil des Landgerichts Landshut vom 9. August 2013 (Az.: 14 S 484/13) ein, das eine aus Pappeln bestehende Kurzumtriebsplantage weder als eine Forstkultur noch als eine Sonderkultur im Sinne von S 32 Abs. 2 BJagdG ansieht.