Kryptowährungen werden für Geldwäsche genutzt. Die Europäische Union begegnet diesem Problem im Rahmen der 5. Geldwäscherichtlinie (2018/843). Sie führt eine Definition „virtueller Währungen“ und neue geldwäscherechtlich Verpflichtete ein.
Dieser Beitrag analysiert die Richtlinie mit Blick auf virtuelle Währungen umfassend. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen auf verschiedene Arten von Kryptowährungen, Intermediären und Dienstleistern. Es werden Schwächen im Wortlaut, Ungenauigkeiten der deutschen Übersetzung sowie in Bezug auf den Kreis der Verpflichteten festgestellt. Der Aufsatz zeigt konkrete Wege auf, um die Defizite im Rahmen der Umsetzung zu beseitigen. Durch diesen spezifischen Umsetzungsvorschlag möchten die Autoren einen Beitrag zur nationalen Konsultation leisten.
«
Kryptowährungen werden für Geldwäsche genutzt. Die Europäische Union begegnet diesem Problem im Rahmen der 5. Geldwäscherichtlinie (2018/843). Sie führt eine Definition „virtueller Währungen“ und neue geldwäscherechtlich Verpflichtete ein.
Dieser Beitrag analysiert die Richtlinie mit Blick auf virtuelle Währungen umfassend. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen auf verschiedene Arten von Kryptowährungen, Intermediären und Dienstleistern. Es werden Schwächen im Wortlaut, Ungenauigkeit...
»