Klaus Thomas vergleicht in zwei kürzlich erschienenen Beiträgen für NuR “tatsächliche”, d.h. aus seiner Sicht wissenschaftlich objektive, Aussagen zu Wald und Forstwirtschaft mit rechtlichen Anforderungen aus dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) bzw. verwandten Rechtsmaterien. Er entwickelt dabei Überlegungen, wie eine Weiterentwicklung der Definition des Waldbegriffs eine Ökonomisierung der Forstwirtschaft begrenzen und Naturschutzziele stärken könnte.
Im vorliegenden Beitrag wird dagegen die geschichtliche Bedingtheit der derzeit im BWaldG etablierten Definitionen von Wald und Waldfunktionen herausgearbeitet. Diese Regelungen sind nur eingeschränkt geeignet, die heutigen vielfältigen und widersprüchlichen Anforderungen an den Wald zu bearbeiten.
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Klaus Thomas vergleicht in zwei kürzlich erschienenen Beiträgen für NuR “tatsächliche”, d.h. aus seiner Sicht wissenschaftlich objektive, Aussagen zu Wald und Forstwirtschaft mit rechtlichen Anforderungen aus dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) bzw. verwandten Rechtsmaterien. Er entwickelt dabei Überlegungen, wie eine Weiterentwicklung der Definition des Waldbegriffs eine Ökonomisierung der Forstwirtschaft begrenzen und Naturschutzziele stärken könnte.
Im vorliegenden Beitrag wird dagegen die gesch...
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