Die angekündigte Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt es den Krankenkassen, pauschale Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu erheben. Die damit verbundene Reform des sozialen Ausgleichs repariert zwei Fehlkonstruktionen des derzeitigen Systems. Zum einen führt die Bemessung des sozialen Ausgleichs am durchschnittlichen Zusatzbeitrag dazu, dass auch für Geringverdiener ein Anreiz besteht, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Zum andern sorgt der angekündigte kassenübergreifende soziale Ausgleich dafür, dass Wettbewerbsverzerrungen, die im derzeitigen System potentiell aus dem kasseninternen sozialen Ausgleich entstehen können, vermieden werden. Wird der allgemeine Beitragssatz auf dem Niveau von 15,5
«
Die angekündigte Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt es den Krankenkassen, pauschale Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu erheben. Die damit verbundene Reform des sozialen Ausgleichs repariert zwei Fehlkonstruktionen des derzeitigen Systems. Zum einen führt die Bemessung des sozialen Ausgleichs am durchschnittlichen Zusatzbeitrag dazu, dass auch für Geringverdiener ein Anreiz besteht, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Zum andern sorgt der angekündigte kassenü...
»