Die hilfsweise Aufklärungsrüge, also der Vorwurf einer ungenügenden Aufklärung des Patienten, begleitet ein Drittel aller wegen Behandlungsfehler angestrengter Verfahren. In dieser prospektiven Untersuchung sollte an einer ersten Gruppe mit 104 Patienten geklärt werden, in welchem Umfang in der klinischen Routine aufgeklärt wird, wie viel dieser Aufklärung dem Patienten erinnerlich ist und ob sich Faktoren eruieren lassen, die das Erinnerungsvermögen beeinflussen. Die Patienten wurden soziodemographisch und mit dem Mini Mental State Test charakterisiert und durchschnittlich 4 Tage postoperativ befragt. An einer zweiten Gruppe von 20 Patienten sollte untersucht werden, ob das Erinnerungsvermögen durch eine wiederholte Aufklärung gesteigert werden kann. Der erste Studienteil zeigt, dass in der klinischen Routine sehr variabel aufgeklärt wird – zwischen 2 und 18 Items. Auch die Erinnerung der Patienten an das Aufklärungsgespräch ist lückenhaft: die aktive Erinnerung (freie Wiedergabe von Inhalten) beläuft sich auf 12,6%, die passive Erinnerung (Multiple-Choice-Verfahren) auf 43,5% der Nennungen. Im Mittel werden 1,1 bis 3,7 Items erinnert, führend sind dabei „Infektion“, „Schmerz“ und „Verletzung von Nerven“. Eine signifikante Verbesserung des Erinnerns beim Patienten wird nur durch die Zahl ärztlich dokumentierter Aufklärungsitems erreicht, also durch die Zeit, die der Arzt mit dem Patienten im Rahmen der Vorbereitung verbringt. Der zweite Studienteil ergibt, dass sich durch wiederholte Aufklärung mehr Patienten überhaupt an eines der genannten Risiken erinnern können; auch die Gesamtzahl der erinnerlichen Risiken kann dadurch gesteigert werden. Die beiden letzten Ergebnisse sind hochsignifikant. Abschließend können wir sagen, dass ein gut und verständlich geführtes Aufklärungsgespräch dem Patienten nicht nur hilft, den bevorstehenden Eingriff subjektiv zu bewerten und ihn in seinem Stellenwert einzuordnen, sondern durch Vertrauensbildung auch präventiv im Hinblick auf die Vermeidung von Behandlungsvorwürfen wirkt.
«
Die hilfsweise Aufklärungsrüge, also der Vorwurf einer ungenügenden Aufklärung des Patienten, begleitet ein Drittel aller wegen Behandlungsfehler angestrengter Verfahren. In dieser prospektiven Untersuchung sollte an einer ersten Gruppe mit 104 Patienten geklärt werden, in welchem Umfang in der klinischen Routine aufgeklärt wird, wie viel dieser Aufklärung dem Patienten erinnerlich ist und ob sich Faktoren eruieren lassen, die das Erinnerungsvermögen beeinflussen. Die Patienten wurden soziodemog...
»