Die vorliegende Arbeit erörtert die bestehenden Werbemöglichkeiten der ärztlichen Berufsgruppen in den Bereichen Arztpraxen, Kliniken und klinikähnlichen Strukturen. Bis in das Jahr 1997 verhinderten die in den ärztlichen Berufsordnungen verankerten Werbeverbote jegliche Werbung. Aufgrund der kontinuierlichen Fortschritte der Medizin in Verbindung mit zunehmender Spezialisierung und Konkurrenz bei gleichzeitig zunehmendem Interesse der Patienten auf Information konnten derartige Werbeverbote nicht mehr gerechtfertigt werden. Verschiedene Entscheidungen hoher Gerichte hatten zur Folge, dass mehrfach Änderungen in den Berufsordnungen vorgenommen werden mussten. Seit dem Jahr 2002 besitzen Ärzte weit reichende Möglichkeiten, die Öffentlichkeit über ihre medizinischen Kenntnisse, Fertigkeiten und angebotenen Dienstleistungen zu informieren. Dennoch stiften die berufsrechtlichen Regelungen Verwirrung und Unsicherheit. Die vorliegende Arbeit legt die Entwicklung der verschiedenen Werbemöglichkeiten einschließlich der neuen Medien unter Berücksichtigung der entsprechenden relevanten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre dar. Zusätzlich wird gezeigt, dass andere gesetzliche Regelungen bestehen, die die ärztliche Werbung in ausreichender Weise reglementieren. Demzufolge sind die bestehenden Werberegelungen in der Berufsordnung nicht weiter erforderlich und sollten ersatzlos gestrichen werden.
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Die vorliegende Arbeit erörtert die bestehenden Werbemöglichkeiten der ärztlichen Berufsgruppen in den Bereichen Arztpraxen, Kliniken und klinikähnlichen Strukturen. Bis in das Jahr 1997 verhinderten die in den ärztlichen Berufsordnungen verankerten Werbeverbote jegliche Werbung. Aufgrund der kontinuierlichen Fortschritte der Medizin in Verbindung mit zunehmender Spezialisierung und Konkurrenz bei gleichzeitig zunehmendem Interesse der Patienten auf Information konnten derartige Werbeverbote nic...
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