Zur Sicherstellung der brandschutztechnischen Schutzziele
werden über die Bauordnungen der Länder Anforderungen
an die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen, abhängig
von der Gebäudeklasse, gestellt. Aus den zugehörigen
Übersetzungstabellen der Verwaltungsvorschrift technische
Baubestimmungen (VV-TB) resultieren nationale (F 30, F60,
F90), oder europäische (REI 30, REI 60, REI 90) Klassen, die
ein Bauteil im Brandfall erfüllen muss. Jüngste Novellierungen
der Landesbauordnungen ermöglichen nun auch mehrgeschossige
Holzgebäude bis zur Gebäudeklasse 5 (Baden-
Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein), unter Einhaltung
der geforderten Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten.
Hinzu kommt, dass auch Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen zunehmend eingesetzt werden. Dies erfordert einen
hierfür gültigen Bauteilnachweis. Der nachfolgende Beitrag
beschreibt die Grundlagen zur brandschutztechnischen
Bemessung und beleuchtet die Neuerungen zu brandschutztechnischen
Nachweismethoden innerhalb der gegenwärtigen
Überarbeitung der EN 1995-1-2 sowie die geplanten
Änderungen der DIN 4102-4/A1 aus Sicht des Praktikers im
Holzbau.
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Zur Sicherstellung der brandschutztechnischen Schutzziele
werden über die Bauordnungen der Länder Anforderungen
an die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen, abhängig
von der Gebäudeklasse, gestellt. Aus den zugehörigen
Übersetzungstabellen der Verwaltungsvorschrift technische
Baubestimmungen (VV-TB) resultieren nationale (F 30, F60,
F90), oder europäische (REI 30, REI 60, REI 90) Klassen, die
ein Bauteil im Brandfall erfüllen muss. Jüngste Novellierungen
der Landesbauordnungen ermöglichen...
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