1. Der Leistungsbedarf beim Pflügen hängt im wesentlichen ab von der Bodenart, dem Furchenquerschnitt, der Pflugkörperform und der Arbeitsgeschwindigkeit. Bei den handelsüblichen Pflugkörpern und einer Arbeitstiefe von 25 cm schwankt die erforderliche Schlepperstärke abhängig von der Bodenart und der Fahrgeschwindigkeit je Meter Arbeitsbreite von ca. 20 kW bis 110 kW (4 bis 8 km/h). Höheren Geschwindigkeiten sind durch das überproportionale Ansteigen des Leistungsbedarfs Grenzen gesetzt. Andererseits bewirkt bei vielfurchigen Pflügen ein zusätzliches Schar mit ca. 0,5 km/h eine unwesentliche Geschwindigkeitsreduzierung. Pflugnachlaufgeräte benötigen in dem gleichen Geschwindigkeitsintervall Motorstärken von 2 bis 6 kW; nur die gewichtige Pflugdrillkombination verschlingt bis zu 13 kW.
2. Für Schwergrubber mit Doppelherzscharen zeichnet sich ebenfalls ein progressiver Verlauf der Leistungskennlinie ab. Aus diesem Grund erscheint eine Geschwindigkeitserhöhung über den Bereich, der für die Erzielung eines optimalen Arbeitserfolges notwendig ist, nicht angebracht. Bei der Stoppelbearbeitung schwankt der Leistungsbedarf von 18 bis 41 kW je Meter Arbeitsbreite (6,5 - 10 km/h). Die Leistungsaufnahme der Kombination von Schwergrubbern mit Fräse bzw. Kreiselegge wird im wesentlichen beeinflußt durch die Bearbeitungsintensität, d, h. durch die Anzahl der Grubberzinken und durch die Drehzahl des zapfwellengetriebenen Gerätes. Bei der Grubberfräse liegt mit zunehmender Geschwindigkeit (3,6 km/h) ein degressiver Verlauf des Leistungsanspruche vor und erhöht sich von ca. 20 auf 35 kW. Bei der Grubber-Kreiselegge liegen die notwendigen Schlepperstärken etwas unter den Werten der Grubberfräse.
3. Geräte zur Saatbettbereitung streuen in ihren Leistungsanforderungen bei einer Arbeitstiefe von 6 cm von 6 kW (6 km/h) bis ca. 20 kW (10 km/h). Bei der doppelten Arbeitstiefe liegen die Werte bei 17 und 28 kW. Für größere Arbeitsbreiten verursacht ein zusätzlicher Meter Arbeitsbreite eine Geschwindigkeitseinschränkung von lediglich 0,5 km/h (gleichbleibende Schlepperstärke). In dem gleichen Geschwindigkeitsbereich schwanken die Zugleistungsansprüche einer Drillmaschine von 1 bis 6 kW je m Arbeitsbreite.
4. Mit zunehmenden theoretisch möglichem Durchsatz steigt die installierte Motorleistung bei Mähdreschern progressiv an. Ein Körnerdurchsatz von 3 t/h benötigt 30 kW, erhöht sich die Druschleistung auf 9 t/h, so liegt die installierte Motorleistung bei 72 bzw. 95 kW. Eingebaute Strohhäcksler benötigen mit zunehmenden Durchsatz progressiv verlaufende Antriebsleistungen. 4 t/h Strohdurchsatz benötigen 5 kW, bei 16 t/h erhöhen sich die Leistungsanforderungen je nach Strohart auf 22 bzw. 31 kW.
5. Bei der Maissilage liegt ein degressiver Leistungsverlauf in Abhängigkeit vom Durchsatz vor. Einige andere wesentliche leistungsbestimmende Faktoren sind der Trockenmassegehalt, Zustand und Ausführung des Häckselaggregates und die Schnittlänge. Einreihige Anbaumaishäcksler beanspruchen bei 30 t/h Durchsatz 30 - 40 kW Zapfwellenantriebsleistung. Für angehängte Sammelwagen sind zusätzlich noch bis zu 20 kW hinzuzurechnen. Für dreireihige selbstfahrende Feldhäcksler ergibt sich bei einer Ernteleistung von 80 t/h eine Antriebsleistung von 160 bis 180 kW (4 - 6 mm theoretische Schnittlänge). Das Häckseln von Anwelksilage erfordert wesentlich höhere Antriebsleistungen.
6. Die erforderlichen Schlepperstärken bei Transportarbeiten sind im wesentlichen abhängig vom Rollwiderstandsbeiwert, dem Steigewinkel, dem Ladegewicht und der Fahrgeschwindigkeit. Auf feuchtem Stoppelfeld erhöht sich der Zugleistungsanspruch je Tonne Fahrzeugmasse von ca. 4 kW bei 6 km/h auf etwa 15 kW bei 25 km/h. Sind Steigungen zu überwinden, so liegen die Werte entsprechend höher, auf befestigten Fahrbahnen darunter.
Insgesamt ist festzustellen, daß bei Zugarbeiten in dem gerätespezifisch optimalen Geschwindigkeitsbereich gearbeitet werden soll. Einer weiteren Geschwindigkeitssteigerung sind durch eine unbefriedigende Arbeitsqualität und vor allem durch das teilweise überproportionale Ansteigen des Leistungsanspruchs Grenzen gesetzt. Im Gegensatz dazu führt eine Geräteverbreiterung zu einem konstanten Leistungszuwachs je zusätzlichen Meter Arbeitsbreite. Werden gezogene und zapfwellengetriebene Geräte hintereinander gekoppelt, so liegen die Leistungsanforderungen nicht erheblich über denen der Einzelgeräte. Bezüglich der Leistungsanforderungen ist es also vorteilhaft, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder Geräte zu kombinieren. Der erhöhte technische Aufwand dieser Maßnahmen erfordert jedoch hohe Konstruktionskosten und verteuert die Investition.
Während bei der Getreideernte ebenfalls ein progressiver Leistungsanstieg hohe Durchsätze begrenzt, ist es bei der Silomaisernte infolge des degressiven Leistungszuwachses von Vorteil, hohe Durchsatzmengen anzustreben.
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1. Der Leistungsbedarf beim Pflügen hängt im wesentlichen ab von der Bodenart, dem Furchenquerschnitt, der Pflugkörperform und der Arbeitsgeschwindigkeit. Bei den handelsüblichen Pflugkörpern und einer Arbeitstiefe von 25 cm schwankt die erforderliche Schlepperstärke abhängig von der Bodenart und der Fahrgeschwindigkeit je Meter Arbeitsbreite von ca. 20 kW bis 110 kW (4 bis 8 km/h). Höheren Geschwindigkeiten sind durch das überproportionale Ansteigen des Leistungsbedarfs Grenzen gesetzt. Anderer...
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