Einschließlich eines modernen Kälberaufzuchtstalles ergibt sich bei insgesamt 49 GV für den Anbindestall mit Flüssigmistverfahren eine GV-Belastung von 1.660 DM. Neben der sehr aufwendigen Stalleinrichtung muß die Hälfte des Stallraumes für die Mastbullen durch eine Verlängerung des Stalles neu erstellt werden. Ebenso muß der eingestreute Laufstall mit Festbodenlauffläche, der einschließlich eines Kälberaufzuchtstalles mit Einstreu eine GV-Belastung von 1.196 DM aufweist, verlängert werden. Dem relativ geringen Aufwand für die Stalleinrichtung steht ein erheblicher Kapitalbedarf für die Erhöhung der Stalldecke, die bei diesem Verfahren nicht zu umgehen ist, gegenüber.
Die technisch perfektere Lösung bietet sich jedoch mit dem Vollspaltenbodenlaufstall einschließlich eines Kälberaufzuchtstalles ohne Einstreu bei einer GV-Belastung von 1.180 DM an. Trotz der hervorragenden Raumausnutzung dieser Aufstallung muß der Stall 5 m verlängert werden. Angesichts einer Verringerung der AK durch Hofübergabe, zielt die Lösung durch das Entfallen der sehr arbeitsaufwendigen Strohkette eindeutig auf den Vollspaltenbodenlaufstall ab.
Hinsichtlich der Zunahmen im Vergleich Anbindestall – Laufstall sind nach neuesten Untersuchungen nur noch geringe Unterschiede festgestellt worden. „Bei richtiger Handhabung eines geeigneten Laufstallsystems ist im Vergleich zum Anbindestall kaum ein Unterschied in der Futterverwertung festzustellen.“ 5)
Um eine optimale Bullenmast ganzjährig auf der Basis von Maissilage und Sojaschrot zu gewährleisten, muß ein zusätzlicher Siloraum von 600 m³, bei einer Fahrsiloanlage einer GV-Belastung von 675 DM entsprechend, beschafft werden. Die Fahrsiloanlage bietet sich aus praktischen und finanziellen Gründen an.
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Einschließlich eines modernen Kälberaufzuchtstalles ergibt sich bei insgesamt 49 GV für den Anbindestall mit Flüssigmistverfahren eine GV-Belastung von 1.660 DM. Neben der sehr aufwendigen Stalleinrichtung muß die Hälfte des Stallraumes für die Mastbullen durch eine Verlängerung des Stalles neu erstellt werden. Ebenso muß der eingestreute Laufstall mit Festbodenlauffläche, der einschließlich eines Kälberaufzuchtstalles mit Einstreu eine GV-Belastung von 1.196 DM aufweist, verlängert werden. Dem...
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