In dieser Arbeit sollten Abhängigkeiten der Schlepperausstattung in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns von betriebsspezifischen Faktoren aufgezeigt werden. Das notwendige Datenmaterial stellte dankenswerterweise das bayerische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Wahrung des Datenschutzes zur Verfügung.
1. Anbauverhältnisse:
Die mittlere Schlepperzahl aller Betriebe beträgt 1982 2,0 Schlepper. Dieser Mittelwert ergibt sich aus 1,2 Schleppern bei Kleinbetrieben (2,5- 4,9 ha LF), 3,1 Schleppern bei Mittelbetrieben (40,0- 49,9 ha LF) und 7,0 Schleppern bei Großbetrieben (über 250 ha LF).
In Abhängigkeit vom Grünlandanteil weisen Kleinbetriebe für diesen Parameter Werte zwischen 1,2 und 1,3 Schleppern auf. Mittelbetriebe setzen zwischen 3,1 und 2,6 Schlepper ein. Großbetriebe weisen Schlepperzahlen von 10,5 bis 2,0 Schlepper auf. Die Abhängigkeit vom Grünlandanteil bewirkt, daß sich die Schlepperzahl mit steigendem Grünlandanteil in den Betrieben vermindert.
Betriebe mit Getreidebau haben bei sehr geringer Betriebsfläche 1,3 bis 1,1 Schlepper im Einsatz. Bei mittlerer Betriebsgröße zeigen sich Werte zwischen 3,0 und 2,3 Schlepper. Großbetriebe zeigen ein Spektrum von 9,9 bis 2,3 Schleppern.
Silomaisanbau benötigt anhand dieser Auswertung in Kleinbetrieben bei einem Anbauumfang unter 10 v.H. 1,3, bei mittlerem Umfang (30,1 bis 40 v.H.) 1,5 und bei einem Silomaisanteil von 50,1 bis 60 v.H. 1,4 Schlepper. Betriebe mittlerer Größe haben bei den oben definierten Anbauverhältnissen 3,0, 3,3 bzw. 3,4 Schlepper zur Verfügung. Die Schlepperzahl in Großbetrieben bewegt sich zwischen 8,5 und 12 Schlepper.
Kleinbetriebe mit Zuckerrübenanbau benötigen in der Regel 1,2 Schlepper, jedoch bei einem Anteil über 40 v.H. 1,5 Schlepper. In Mittelbetrieben werden etwa 3,1 Schlepper eingesetzt bei einem Anteil des Zuckerrübenbaus über 40 v.H. 2,5 Schlepper. Bei Großbetrieben schwankt die Schlepperzahl zwischen 8,3 und 10,1.
Die mittlere Schlepperleistung pro Betrieb beträgt 67 kW. Die Abhängigkeit von der Betriebsfläche ergibt einen Anstieg von 29 kW in Kleinbetrieben über 137 kW in Mittelbetrieben auf 444 kW in Großbetrieben.
Die geringste Schlepperleistung pro Betrieb ist bei reinem Grünland vorzufinden und erstreckt sich in derartigen Betrieben von 27 bis 123 kW. Reine Getreidebaubetriebe weisen hier Werte zwischen 30 und 237 kW pro Betrieb auf. Gemischtbetriebe, wie sie z.B. in Betrieben mit 20,1 bis 30 v.H. Silomaisanbau zu finden sind, haben ein Leistungsspektrum pro Betrieb von 36,5 bis 516 kW. Auch Betriebe mit einem derartigen Zuckerrübenanbau weisen eine hohe Leistungsausstattung auf, die von der kleinsten Betriebsgrößenklasse bis zur größten Klasse Werte zwischen 33,1 und 694 kW pro Betrieb erreicht. Getreidebaubetriebe mit einen Umfang von 20, 1 bis 30 v. H. Getreidebau setzen pro Betrieb zwischen 29 und bis zu 595 kW ein.
Die mittlere Schlepperleistung pro 100 ha LF ergibt sich 1982 zu 543 kW und erstreckt sich von 849 kW bei Kleinbetrieben bis zu 129 kW bei Großbetrieben. Reine Grünlandbetriebe haben hier wieder die geringste Ausstattung, gefolgt von reinen Getreidebaubetrieben. Die höchsten Leistungen pro Flächeneinheit weisen die Silomaisbetriebe und Zuckerrübenbaubetriebe auf.
Der größte Schlepper pro Betrieb leistete 1982 im Durchschnitt 40 kW, wobei sich dieser Wert in Abhängigkeit von der Betriebsgröße aus 25 kW bei Kleinbetrieben, 65 kW bei Mittelbetrieben und 100 kW bei den größten Betrieben zusammensetzte.
Diese Mittelwerte werden durch das Anbauverhältnis in den Betrieben mehr oder weniger unterboten oder übertroffen. Grünlandbetriebe liegen bei Kleinbetrieben ab einem Grünlandanteil von 30 v.H. und höher unter dem Durchschnitt, bei Mittelbetrieben schon ab einem Grünlandanteil von über 10 v.H. und in Großbetrieben wird der Durchschnitt aller Betriebe praktisch nicht erreicht. Grünlandbetriebe setzen ab einem Anbauverhältnis von 50 v.H. Grünland und einer Fläche über 20 ha LF in der Regel einen zwischen 50 und 60 kW leistenden Schlepper als Großschlepper in ihren Betrieb ein. Den Durchschnittswerten aller Betriebe am nächsten kommen Getreidebaubetriebe mit einem Anbauumfang von 30,1 bis 50 v.H. Getreide. Ähnliche Werte weisen auch Silomaisbetriebe mit einem Anteil von 10,1 bis 20 v.H. auf, aber auch Betriebe mit einem Zuckerrübenanteil von unter 10 v.H. kommen dem jeweiligen Durchschnitt aller Betriebe sehr nahe. Liegen die Getreide-, Silomais- oder Zuckerrübenanteile über den obengenannten Anteilen, so liegt die Leistung des größten Schleppers dieser Betriebe mehr oder weniger hoch über dem Mittelwert aller Betriebe.
2. Spezifische Maschinen:
Die Abhängigkeit vom Kreiselmähwerk hängt sehr stark mit dem Grünlandumfang der Betriebe zusammen. Bei geringem Grünlandanteil ist praktisch kein Unterschied auszumachen; hier kann man nur bei geringer Betriebsgröße erkennen, daß Betriebe mit Kreiselmähwerk um 0,2 bis 0,3 Schlepper mehr einsetzen. Mit steigendem Grünlandanteil wird die Anzahl in den Betrieben mit Kreiselmähwerk gegenüber denen ohne Kreiselmähwerk immer höher. Betriebe mit mehr als 70 v.H. Grünlandanteil und Kreiselmähwerk besitzen je nach Betriebsgröße 1,6 bis hin zu gut 3 Schlepper pro Betrieb; die ohne Kreiselmähwerk setzen hier 1,2 und in der Regel nicht mehr als 2 Schlepper ein.
Der Leistungsunterschied pro Betrieb zeigt sich wiederum in reinen Grünlandbetrieben am deutlichsten. Je nach Betriebsgröße setzen Betriebe mit Kreiselmähwerk und über 70 v.H. Grünlandanteil zwischen 40,7 kW und gut 100 kW pro Betrieb ein, vergleichbare Betriebe ohne Kreiselmähwerk haben in der Regel nicht mehr als 70 bis 80 kW pro Betrieb. Kleinere Betriebe ohne Kreiselmähwerk haben 25 kW pro Betrieb und somit gegenüber Betrieben mit Kreiselmähwerk, die ungefähr 40 kW einsetzen, um 15 kW weniger Leistung pro Betrieb.
Bei geringem Grünlandanteil ist der Leistungsunterschied nicht so deutlich, bzw. bei einem Anteil unter 10 v.H. Grünland nur bei Kleinbetrieben erkennbar.
Die Schlepperleistung pro 100 ha LF bei Kleinbetrieben unter 5 ha LF und mit Kreiselmähwerk liegt über den vergleichbaren Werten aller übrigen Betriebe. Hier treten Werte zwischen 1.000 und 1.100 kW pro 100 ha LF auf. Betriebe ohne Kreiselmähwerk dieser Größenklasse erreichen Werte für diesen Parameter, die sich zwischen 750 und 850 kW bewegen.
Der größte Schlepper wird durch das Kreiselmähwerk in der Regel erst ab einem Grünlandanteil von mehr als 50 v.H. bestimmt. Ausnahmen bilden hier wiederum Kleinbetriebe, bei denen ein Leistungsunterschied je nach Anteil des Grünlandes zwischen 5 und 10 kW bei Betrieben mit gegenüber denen ohne Kreiselmähwerk festzustellen ist.
Festzuhalten gilt es bei der Betrachtung dieses Parameters vor allem, daß Betriebe mit über 50 v.H. Grünland und einer Fläche von mehr als 40 ha LF in der Regel einen etwa 50 kW leistenden Schlepper als größten Schlepper einsetzen. Derartige Betriebe ohne Kreiselmähwerk haben normalerweise einen um etwa 10 bis 15 kW weniger leistenden größten Schlepper, was in etwa der benötigten Mehrleistung für ein Kreiselmähwerk entspricht.
3. Bodenverhältnis:
Im Hinblick auf den Einfluß der überwiegenden Bodenart (über 75 v.H. schwerer bzw. leichter Boden) auf die Schlepperzahl konnte keine Abhängigkeit erkannt werden.
In Bezug auf die Schlepperleistung pro Betrieb setzen Betriebe mit schwerem Boden je nach Betriebsgröße bei Kleinbetrieben etwa 8 v.H., bei Mittelbetrieben etwa 15 v.H. und bei größeren Betrieben ca. 20 v.H. und mehr an betrieblicher Schlepperleistung ein, als Betriebe mit überwiegend leichtem Boden.
Bei Betrieben mit überwiegend schwerem Boden liegt die Leistung pro 100 ha LF bei Kleinbetrieben um ca. 50 kW, bei Mittelbetrieben um ca. 18 kW und in den größten Betrieben um ca. 30 kW über den vergleichbaren Werten der Betriebe mit leichtern Boden.
Die Leistung des größten Schleppers pro Betrieb differiert in Abhängigkeit von der Bodenart je nach Betriebsgröße um 8 bis 40 v.H., wobei in den unteren Betriebsgrößenklassen der Unterschied kleiner ist und in den oberen folglich größer.
Abschließend kann festgestellt werden, daß vor allem die Kleinbetriebe hohe Leistungen pro Fläche installiert haben, was vermuten läßt, daß diese Betriebe übermechanisiert sind. Hier jedoch muß berücksichtigt werden, daß diese Betriebe in kürzeren Zeitspannen ihre Bestellung und Ernte durchführen müssen, da sie in der Regel im Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Dies ist auch ein Grund warum diese Betriebe auf betriebsspezifische Faktoren der Leistungsausstattung nur bedingt reagieren. Die hohe Leistungsausstattung der Betriebe mit Kreiselmähwerk jedoch zeigt auch, daß Kleinbetriebe vor allem dann eine höhere Leistung installieren, wenn diese für arbeitswirtschaftlich günstige Maschinen eingesetzt werden kann.
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