1. Die Wirtschaftlichkeit im fränkischen Weinbau kann außer durch die Erzeugung qualitativ hochwertiger Weine nur durch eine Senkung der Erzeugungskosten mit Hilfe einer möglichst weitgehenden Mechanisierung erhalten werden.
2. Die wichtigste Bedingung für eine Mechanisierung stellt der Einsatz motorischer Zugkraft dar. Sie kann bis zu Steigungen von30 % im Direktzug übertragen werden. Darüber hinaus ist der Einsatz verschiedener Seilzugverfahren möglich. Wichtig ist die Abstimmung von Reihenweite und Gerätebreite.
3. Nur wenige Arbeiten können umfassend mechanisiert werden. Dazu gehört vor allem die Bodenbearbeitung, die in allen Phasen den Einsatz von Maschinen erlaubt.
4. Eine zweite Gruppe stellen die Arbeiten zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung dar. Hier ist der Einsatz von Maschinen vielfach an besondere Gegebenheiten hinsichtlich Wegeabstand und Anordnung von Durchgängen gebunden. Hit Ausnahme der Zerkleinerung des geschnittenen Rebholzes scheitert eine weitere Mechanisierung der Pflegearbeiten an der individuellen Behandlung, die die einzelnen Pflanzen erfordern.
5. Für die Durchführung von Transporten, die auch im Weinbau viel Raum einnehmen, stehen zwischen Hof und Weinberg die in der Landwirtschaft üblichen Verfahren zur Verfügung. Innerhalb der Weinberge sind die Transportmittel auf die zur Anwendung gelangende Form der Zugkraft eingestellt. Sie können als Schlitten oder Karren ausgebildet werden. Bei ungenügendem Wegeanschluß sind Sonderformen, wie Seilbahnen, als Transportmittel einzusetzen.
6. Die Durchführung der Flurbereinigung wird vom Flurbereinigungsamt geplant. Die Arbeiten übernimmt das Wasserwirtschaftsamt. Finanzieller Träger des Verfahrens ist eine aus den Betroffenen gebildete Teilnehmergemeinschaft. Der Wiederaufbau der Weinberge nach der Umlegung erfolgt unter Mithilfe des Fachberaters für Weinbau an der Regierung von Unterfranken. Das gemeinschaftlich bepflanzte Land wird erst zu einem späteren Zeitpunkt an die Winzer verteilt. Die Kosten für Bereinigung und Wiederaufbau werden zu einem großen Teil von Bund, Land und Bezirk getragen, so daß sich für den Einzelnen eine Belastung von etwa 35.000.-- DM/ha ergibt.
7. Die Neugestaltung der Weinberge erfolgt derart, daß neben ausreichenden Parzellengrößen ein umfangreiches Wegenetz geschaffen wird. Die Wege sind ausreichend breit, um einen reibungslosen Verkehr innerhalb der Weinberge zu ermöglichen und weisen keine übertriebenen Steigungen auf. Ihr Abstand schwankt zwischen 40 und 100 m. Meist sind betonierte oder geteerte Fahrbahndecken vorhanden.
8. Zugleich mit der Anlage des Wegenetzes wird die Ableitung von Wasser aus Niederschlägen geregelt. Die Wege leiten es in Verbindung mit den ebenfalls quer zum Hang liegenden Durchgängen in Wasserrinnen aus Betonschalen, worin die Ableitung zu Tal erfolgt. Auf diese Weise können im Allgemeinen Erosionsschäden vermieden werden.
9. Zur Erleichterung der Schädlingsbekämpfung werden die Weinberge vielfach mit Systemen zur Versorgung der Flächen mit Spritzbrühe versehen. Häufig werden Beregnungsanlagen zum Frostschutz und zur Bewässerung eingerichtet. Die Hangneigungen werden von der Flurbereinigung nur in geringem Umfange verringert. Häufig steigen sie durch die Entfernung von Zwischenmauern sogar an. Auf Grund dessen ist kein weitergehender Ersatz des Seilzuges durch den Direktzug zu erwarten. Die Flurbereinigung bringt die Einführung neuzeitlicher Erziehungsmethoden mit sich, die erst eine Mechanisierung im Weinberg ermöglichen. Verbreitet ist die Drahtrahmenerziehung, welche die Reben mit Hilfe eines Systems von unterschiedlichen Drähten unterstützt. Bei großem Zeilenabstand wird die sog. Weitraumerziehung eingesetzt, die die Anwendung von Spezialarbeitsgeräten für den Weinbau erspart. Außerdem erfordert sie weniger Laubarbeiten.
10. Für die Betriebe zeigen sich di e Folgen der Flurbereinigung in der verbesserten Zugänglichkeit der Weinberge, sowie in den größeren Parzellen. Weitere Vorteile die sich aus der Umlegung ergeben haben, sind die Verbesserung der Wasserableitung, die ständige Befahrbarkeit der Wege, sowie eine vorteilhafte Erziehungsmethode. Hinsichtlich der Mechanisierung beschränkt sich die Verbesserung auf die Bodenbearbeitung, auf die Schädlingsbekämpfung sowie auf die Transporte.
11. Die Untersuchungen haben gezeigt, daß die Flurbereinigung durch das Abgehen von der Handarbeitsstufe eine Verringerung der Arbeitssumme um 1000 AKh/ha auf etwa 1150 bis 1500 AKh/ha ermöglicht. Viele Arbeiten sind auch nach der Durchführung der Flurbereinigung nicht zu mechanisieren. Dazu gehören vor allem die Stockarbeiten und die Lese. Auf diese Gruppe entfallen etwa 750 bis 1320 AKh/ha.
12. Die Feststellung der auf eine Maschinenstunde entfallenden AKh ergab, daß das Mittel bei 13 AKh/Maschinenstunde liegt. Den geringsten Maschineneinsatz ermöglichen die Stockarbeiten mit 400 AKh/Maschinenstunde. Für die Schädlingsbekämpfung waren 4,1 AKh/Maschinenstunde erforderlich.
13. Beim Vergleich der einzelnen Betriebe zeigte sich, daß im Rahmen der durch die Geländeform gegebenen Möglichkeiten alle befragten Betriebe angemessen mechanisiert sind und hinsichtlich des Arbeitsaufwandes im Bereich der allgemein angenommenen Richtwerte liegen.
14. Steigerungen der Qualität des Lesegutes als Folge der Flurbereinigung sind nicht die Regel. Sie treten nur da auf, wo in den alten Beständen Bedingungen vorhanden war en, die eine Erzeugung hochwertigen Lesegutes nicht zuließen.
15. Die Flurbereinigung bringt durch den Ersatz überalterter Anlagen häufig eine Steigerung der Erträge mit sich. Sie können bis zum fünffachen der vor der Flurbereinigung gelesenen Menge anwachsen.
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