Einleitung:
Die Verklausungen von wasserbaulichen Anlagen wie Wehr- und Hochwasserentlastungsanlagen sowie von
Schutzeinrichtungen wie Rückhalterechen durch Schwemmholz werden grundsätzlich von den gleichen
physikalischen Prozessen und maßgebenden Parametern bestimmt. Sie unterscheiden sich allerdings dadurch,
dass Schutzeinrichtungen gerade durch ihre Verklausung die gewünschte Wirkung erzielen ("gewollte
Verklausung"), während bei wasserbaulichen Anlagen die Verklausung häufig ein Worst-Case-Szenario
darstellt ("ungewollte Verklausung").
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Einleitung:
Die Verklausungen von wasserbaulichen Anlagen wie Wehr- und Hochwasserentlastungsanlagen sowie von
Schutzeinrichtungen wie Rückhalterechen durch Schwemmholz werden grundsätzlich von den gleichen
physikalischen Prozessen und maßgebenden Parametern bestimmt. Sie unterscheiden sich allerdings dadurch,
dass Schutzeinrichtungen gerade durch ihre Verklausung die gewünschte Wirkung erzielen ("gewollte
Verklausung"), während bei wasserbaulichen Anlagen die Verklausung häufig ein Worst-C...
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