Die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Medien- und Publikationsserver mediaTUM.
Dieses Angebot ist mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die Universitätsbibliothek hat nur sehr begrenzt Einfluss auf den Barrierefreiheitsstatus der Inhalte, weil diese von Dritten auf mediaTUM bereitgestellt werden.
Derzeit wird eine Design-Änderung des Medienservers vorbereitet, wobei auch auch Barrierefreiheitsanforderungen berücksichtigt werden.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 18. Januar 2024 erstellt. Methodik: Selbstbewertung
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Auch Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Technische Universität München
Universitätsbibliothek
Arcisstr. 21
80333 München
mediatum@ub.tum.de
Informationen zur Inklusion sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende und Beschäftigte mit Behinderung und chronischer Erkrankung finden Sie unter www.chancengleichheit.tum.de/inklusion.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen oder sich anderweitig an die Durchsetzungsstelle zu wenden.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de