dient zum chemischen Entkrauten von Vorflut- und Binnengräben mit einer oberen Grabenbreite bis max.5 m und einem Böschungsverhältnis von 1:1 bis
1:2. deren Ufer einseitig mit einem Traktor befahrbar sein müssen. Beide Böschungsflächen werden bei einem Arbeitsgang gleichzeitig bearbeitet