Im Rahmen dieser Arbeit ist es nicht möglich, alle Fragen zu klären, die sich mittelbar aus dem Verfahren „Strohteppich“ ergeben. Hier sollten nur allgemein Richtlinien aufgestellt werden, bei deren Beachtung Rückschläge und Ertragseinbußen vermieden werden. Zusammengefasst sind dies folgende Punkte:
1. Keine Strohdüngung auf extremen Böden.
2. Möglichst lange physikalische Rotte als Strohteppich im Herbst.
3. Einscheiben verlangsamt die Strohverrottung. Gefährlich ist sofortiges Einpflügen (Nur bedingt möglich bei sehr aktiven Böden).
4. Schattengare und günstiges Mikroklima beschleunigen das Auflaufen von Ausfallgetreide, Unkrautsamen und eingesäter Gründüngung.
5. Die Vermengung von Strohteppich und grünen Pflanzen beschleunigt die Rotte.
6. Je dz Stroh sollen 0,8 – 1,0 kg Reinstickstoff gegeben werden.
7. Die Gabe erfolgt bei Raps, Rübsen und Wintergerste im Herbst, für alle anderen Standorte im zeitigen Frühjahr.
8. Zur Gründüngung (außer zu Stickstoffsammlern) und zur Nachfrucht muß gesondert mit Stickstoff gedüngt werden.
9. Eventuelle Schäden zeigen sich nicht an der Gründüngung, sondern erst an der Nachfrucht.
10. Beste Nachfrüchte sind: Raps, Kartoffeln, Ackerbohnen, weniger gut sind Rüben, fraglich ist Sommerung.
11. Bei richtiger Anwendung der Strohrotte treten weder Struktur-, noch Humus- oder Nährstoffverluste ein.
Auch in Roggenstein waren im 1. Versuchsjahr Fehler unvermeidlich. So wurde das Rübsenstroh nach der Ernte sofort eingeschält, das Stroh der Wintergerste eingescheibt. Auf beide Stücke wurde als Leguminosen-Gemenge gebaut, das sich üppich entwickelte und zusammen mit 20 kg N/ha den notwendigen Stickstoff als Bakterienfutter liefert.
Schuld an der mangelhaften Ausführung des Verfahrens „Strohteppich“ auf Gründüngung ist der ungünstige Schlepperbesatz auf Roggenstein. Es fehlte eine schwere Zugmaschine vor der Scheibenegge. Ein Säkasten für die Scheibenegge wäre von den Gutshandwerkern leicht zu erstellen.
Das Sommergerstenstroh wurde mit der Scheibenegge leicht mit dem Boden vermengt, von einer Unterbringung kann nicht die Rede sein. Darauf erfolgte die Saat von Rübsen zur Gründüngung zusammen mit einer Hyperphoskaligabe. Der notwendige Stockstoff zur Strohverrottung wird erst im Frühjahr verabfolgt.
Alle Gründüngungsbestände stehen sehr gut und lassen keine Schlüsse auf eventuelle Schädigungen durch unsachgemäße Strohbehandlung im Herbst zu. Hierfür sind Beobachtungen der Nachfrucht bis zur nächsten Ernte erforderlich. Erst nach Ablauf dieses 1. Versuchsjahres wird man sagen können, ob unter Roggensteiner Verhältnissen diese abgewandelte Art der Strohdüngung Erfolg hat oder ob man sich auch in Roggenstein streng an das oben angeführte Verfahren halten muß.
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Im Rahmen dieser Arbeit ist es nicht möglich, alle Fragen zu klären, die sich mittelbar aus dem Verfahren „Strohteppich“ ergeben. Hier sollten nur allgemein Richtlinien aufgestellt werden, bei deren Beachtung Rückschläge und Ertragseinbußen vermieden werden. Zusammengefasst sind dies folgende Punkte:
1. Keine Strohdüngung auf extremen Böden.
2. Möglichst lange physikalische Rotte als Strohteppich im Herbst.
3. Einscheiben verlangsamt die Strohverrottung. Gefährlich ist sofortiges Einpflügen...
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