Für bestimmte Arbeiten in der Landwirtschaft, die nicht unter freiem Himmel verrichtet werden können, ist eine künstliche Innenraumbeleuchtung erforderlich, die zur sorgfältigen Erledigung der gestellten Sehaufgaben ein ausreichendes Helligkeitsniveau schafft.
Die Melkarbeit muß in den Wintermonaten zu Tageszeiten durchgeführt werden, an denen mit keinerlei Tageslichteinfall durch die Fenster gerechnet werden kann.
In Zusammenhang mit der Milchgewinnung stehen neben Stall, Melkstand und Milchkammer auch Heuboden und Siloanlage als Futteraufbewahrungsräume. In der DIN 18910 „Klima in geschlossenen Ställen“ sind bezüglich dieser Tätigkeitsbereiche Richtwerte für den Beleuchtungsbedarf angegeben.
Um Aussagen darüber machen zu können, wie gut diese Räume und Arbeitsbereiche in der Praxis tatsächlich mit künstlichem Licht ausgestattet sind, wurden 30 Milchviehbetriebe (20 Anbindestallbetriebe, 10 Laufstallbetriebe) in Hinsicht auf beleuchtungstechnische Einrichtungen untersucht und mit der obengenannten DIN verglichen. Einen Schwerpunkt der Datenerfassung bildete die Ermittlung der Beleuchtungsstärke in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die Daten wurden auf einem vorgefertigten Fragebogen festgehalten.
Was die Versuchsergebnisse anbelangt, muß grundsätzlich festgehalten werden, daß die untersuchten Räume keineswegs den Anforderungen entsprechen, die in der DIN 18910 gestellt werden. Etwas besser als Anbindeställe sind Laufställe mit Licht ausgestattet.
Im Allgemeinen sind von allen untersuchten Arbeitsplätzen die Futtergänge von Anbindestall und Laufstall am besten beleuchtet; aber gerade in diesem Tätigkeitsbereich werden an die Sehverhältnisse die geringsten Anforderungen gestellt. Im Melkgang eines Anbindestalles dagegen, wo eigentlich ein optimales Helligkeitsniveau wünschenswert wäre, wird die geforderte Beleuchtungsstärke von 120 Lux nur zu 40 % erreicht, zwischen zwei Kühen in Euterhöhe, dem eigentlichen Arbeitsbereich beim Melken, nur noch zu 20 %. Auch im Melkstand erlangen die tatsächlich gemessenen Luxwerte nur 40 % der geforderten. Was die Beleuchtungsstärke in der Arbeitszone betrifft, erreichen die Milchkammern der Laufstallbetriebe zu 92 % die Norm, die der Anbindestallbetriebe nur zu 51 %.
Von allen untersuchten Betrieben haben 20 % ihre Heuböden und 40 % ihre darin integrierten Siloanlagen mit keinerlei künstlichem Licht ausgestattet.
Im Hinblick auf diese Ergebnisse muß man auch die Auswirkungen der unzulänglichen Beleuchtung auf die tägliche Arbeit eines Landwirtes betrachten. Milchgewinnung ist Produktion eines hochwertigen Nahrungsmittels. Hygienemaßnahmen, Euter- und Gesundheitskontrolle bei den Tieren oder tierärztliche Untersuchungen würden optimale Sehverhältnisse rechtfertigen. In diesen Tätigkeitsbereichen muß der Landwirt aber auf ein ausreichendes Helligkeitsniveau verzichten, was nicht zuletzt auch finanzielle Einbußen zur Folge haben kann. Heuböden und Siloanlagen sollen vor allem wegen der im Dunkeln erhöhten Unfallgefahr besser beleuchtet werden. Unfallrisiken können bei guten Sehverhältnissen schneller erkannt und vermieden werden.
In Anbetracht der mangelnden beleuchtungstechnischen Ausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe sollte darauf vermehrt das Augenmerk der Beratung gerichtet werden. Nach Erläuterung arbeitswirtschaftlicher, produktionstechnischer und finanzieller Aspekte müßte jedem Landwirt die Bedeutung einer guten Beleuchtungsanlage klar werden.
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Für bestimmte Arbeiten in der Landwirtschaft, die nicht unter freiem Himmel verrichtet werden können, ist eine künstliche Innenraumbeleuchtung erforderlich, die zur sorgfältigen Erledigung der gestellten Sehaufgaben ein ausreichendes Helligkeitsniveau schafft.
Die Melkarbeit muß in den Wintermonaten zu Tageszeiten durchgeführt werden, an denen mit keinerlei Tageslichteinfall durch die Fenster gerechnet werden kann.
In Zusammenhang mit der Milchgewinnung stehen neben Stall, Melkstand und Milchk...
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